Wer ist verantwortlich?
Die Stadtwerke Bochum Netz GmbH übernimmt den Austausch und Betrieb der Messstellen. Sie wird, sofern dies laut Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) technisch möglich und wirtschaftlich vertretbar ist, Messstellen an ortsfesten Zählpunkten mit intelligenten Messsystemen ausstatten:
- bei Letztverbrauchern mit einem Jahresstromverbrauch über 6.000 kWh sowie bei Letztverbrauchern, mit denen eine Vereinbarung nach § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes besteht
- bei Anlagenbetreibern mit einer installierten Leistung über 7 kW
Dort, wo die Ausstattung mit intelligenten Messsystemen nicht vorgesehen ist, werden mindestens moderne Messeinrichtungen eingebaut. Dies erfolgt bei Neubauten und bei Gebäuden, die einer größeren Renovierung unterzogen werden, bis zu deren Fertigstellung – bei allen anderen Gebäuden sukzessive bis zum Jahr 2032.
Sie haben die Wahl!
Als Energieverbraucher dürfen Sie auch auch einem Dritten diese Aufgaben übertragen – wenn dieser einen reibungslosen Betrieb im Sinne der gesetzlichen Vorgaben gewährleistet. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der folgenden Seite.