FAQ intelligentes Messsystem (iMSys)

Ein intelligentes Messsystem besteht aus einer modernen Messeinrichtung (Basiszähler) und dem Smart-Meter-Gateway (Kommunikationseinheit). Zusammen bilden sie das intelligente Messsystem.

Mehr Informationen über intelligente Messsysteme finden Sie auf unserer Seite für Messstellennutzer.

Das intelligente Messystem ist ein Baustein der Energiewende. Wichtigstes Ziel dabei ist die Verbesserung der Energieeffizienz. Intelligente Messsysteme erlauben Ihnen einen besseren Überblick über Ihren Stromverbrauch und sollen Sie dazu anregen, bewusster mit Energie umzugehen, um die Energieversorgung insgesamt effizienter zu gestalten.

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Grundlage für die Einführung intelligenter Messsysteme ist das Gesetz über den Messstellenbetrieb und die Datenkommunikation in intelligenten Energienetzen (Messtellenbetriebsgesetz; MsbG). Das MsbG ist im September 2016 in Kraft getreten.

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Alle Messstellen werden bis 2032 mindestens mit modernen Messeinrichtungen ausgestattet. Darüber hinaus gilt die Verbrauchsgrenze von 6.000 kWh pro Jahr (Mittelwert über die letzten drei Jahre) bzw. die Erzeugungsgrenze von 7 kW Leistung. Messstellen, die über einer dieser Grenzen liegen, erhalten ein intelligentes Messsystem.

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Für den Einbau intelligenter Messsysteme ist der sogenannte grundzuständige Messstellenbetreiber zuständig, solange kein wettbewerblicher Messstellenbetreiber den Messstellenbetrieb durchführt. Grundzuständiger Messstellenbetreiber im Bochumer Netzgebiet sind wir, die Stadtwerke Bochum Netz GmbH.

Ihr Messstellenbetreiber kündigt den Einbau mindestens drei Monate im Voraus schriftlich an. Den konkreten Einbautermin teilen wir Ihnen mit einem weiteren Kundenbrief mindestens zwei Wochen vorher mit.

Nein, der Gesetzgeber schreibt den Einbau im Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) vor.

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Der Stromverbrauch wird alle Viertelstunde erhoben und einmal täglich über das sogenannte Smart-Meter-Gateway an die berechtigten Marktteilnehmer (Lieferant, Netzbetreiber) übertragen. Die Marktteilnehmer benötigen diese Daten zur Bilanzierung der Strommengen und zur Netzbilanzierung.

Ihre Daten zu schützen, ist uns ein besonderes Anliegen. Der Betrieb des Smart-Meter-Gateway Administrators (SMGWA) wird dazu in regelmäßigen Zeitabständen durch akkreditierte Prüfstellen überwacht. Alle drei Jahre ist eine Rezertifizierung des SMGWA erforderlich. Außerdem zertifiziert und überwacht das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) entsprechend vorgegebener Schutzprofile die Smart-Meter-Gateways selbst und die Prozesse der Gerätehersteller. Dies bietet Ihnen ein sehr hohes Sicherheitsniveau.

Ja, intelligente Messsysteme sind geeicht.

Die Eichgültigkeit für intelligente Messsysteme beträgt acht Jahre. 

Für die Entscheidung, ob Sie eine moderne Messeinrichtung oder ein intelligentes Messsystem erhalten, wird als Berechnungsgrundlage der Jahresstromverbrauch der vergangenen drei Jahre herangezogen und ein Mittelwert gebildet. Sobald einmal ein Messsystem eingebaut wurde, darf dieses auch bei sinkendem Stromverbrauch nicht mehr zurück auf eine moderne Messeinrichtung umgebaut werden.

Ja, auch intelligente Messsysteme verbrauchen im geringen Maße Strom. Der Stromverbrauch der modernen Messeinrichtung wird allerdings nicht erfasst und Ihnen somit auch nicht in Rechnung gestellt. Der Stromverbrauch wird stattdessen von uns, dem Netzbetreiber, getragen.

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