FAQ intelligentes Messsystem (iMSys)

Vor dem Einbau prüfen wir, ob am Zählerplatz ausreichender Mobilfunkempfang vorhanden ist. Nur so kann Ihr intelligentes Messsystem die Daten sicher übertragen.

Sollte der Empfang vor Ort noch nicht ausreichen, gibt es häufig technische Lösungen, zum Beispiel indem ein Installationsunternehmen die Antenne anders positioniert.

Die Messdaten Ihres Smart Meters werden per Fernauslesung ausschließlich an berechtigte Empfänger übermittelt, beispielsweise an den Messstellenbetreiber, den Verteilnetzbetreiber, den Übertragungsnetzbetreiber oder Ihren Energielieferanten. Jeder Empfänger erhält nur die Daten, die er für seine Aufgaben benötigt.

Der Einbau eines intelligenten Messsystems im Rahmen des gesetzlichen Rollouts ist für Sie kostenlos.

Für den Betrieb, die Wartung sowie die sichere Datenübertragung fallen jährliche Kosten an. Diese sind gesetzlich geregelt und gedeckelt.

Für den vorzeitigen Einbau eines intelligenten Messsystems auf Kundenwunsch können zusätzliche Kosten entstehen, da es sich um einen sogenannten Zählerwechsel auf Kundenwunsch handelt.

Die entsprechenden Preise können Sie unserem Preisblatt entnehmen.

Seit 2025 können Sie bei uns auf Wunsch ein intelligentes Messsystem bestellen. Dabei fallen zusätzliche Kosten an, da es sich um einen sogenannten Zählerwechsel auf Kundenwunsch handelt.
Die Kosten für den Wechsel auf Kundenwunsch können Sie unserem Preisblatt entnehmen. Über unser Bestellformular können Sie Ihr intelligentes Messsystem bei uns bestellen.

Hier intelligentes Messsystem bestellen

Für Photovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung ab 7 kWp (das entspricht etwa 30 bis 40 m² Dachfläche mit Solarmodulen) ist der Einbau eines intelligenten Messsystems gesetzlich vorgeschrieben. Ein intelligentes Messsystem kann zudem dabei helfen, den Eigenverbrauch Ihrer Solarenergie zu optimieren. 

Für Balkonkraftwerke oder kleine Photovoltaikanlagen mit weniger als 7 kWp ist kein intelligentes Messsystem erforderlich.

Die Stadtwerke Bochum Netz GmbH hat auf Grundlage des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) im Jahr 2020 gemäß den gesetzlichen Vorgaben mit dem Einbau intelligenter Messsysteme begonnen. Sofern bei Ihnen ein Einbau vorgesehen ist, werden Sie mindestens drei Monate vor dem geplanten Einbau schriftlich informiert. Der flächendeckende Einbau moderner Messeinrichtungen und intelligenter Messsysteme soll bis spätestens Ende 2032 abgeschlossen sein. Das bedeutet, dass bis dahin alle analogen Zähler (Ferraris-Zähler) ausgebaut und durch eine moderne Messeinrichtung oder ein intelligentes Messsystem ersetzt werden.

Ein intelligentes Messsystem besteht aus einer modernen Messeinrichtung, dem sogenannten Basiszähler, und einer Kommunikationseinheit, dem Smart-Meter-Gateway. Zusammen bilden diese beiden Komponenten das intelligente Messsystem.

Weitere Informationen zu intelligenten Messsystemen finden Sie auf unserer Seite zur modernen Messtechnik.

Das intelligente Messystem ist ein Baustein der Energiewende. Wichtigstes Ziel dabei ist die Verbesserung der Energieeffizienz. Intelligente Messsysteme erlauben Ihnen einen besseren Überblick über Ihren Stromverbrauch und sollen Sie dazu anregen, bewusster mit Energie umzugehen, um die Energieversorgung insgesamt effizienter zu gestalten.

Mehr Informationen über intelligente Messsysteme finden Sie auf unserer Seite für Messstellennutzer.

Grundlage für die Einführung intelligenter Messsysteme ist das Gesetz über den Messstellenbetrieb und die Datenkommunikation in intelligenten Energienetzen (Messtellenbetriebsgesetz; MsbG). Das MsbG ist im September 2016 in Kraft getreten.

Mehr Informationen über intelligente Messsysteme finden Sie auf unserer Seite für Messstellennutzer.

Alle Messstellen werden bis 2032 mindestens mit modernen Messeinrichtungen ausgestattet. Darüber hinaus gilt die Verbrauchsgrenze von 6.000 kWh pro Jahr (Mittelwert über die letzten drei Jahre) bzw. die Erzeugungsgrenze von 7 kW Leistung. Messstellen, die über einer dieser Grenzen liegen, erhalten ein intelligentes Messsystem.

Mehr Informationen über intelligente Messsysteme finden Sie auf unserer Seite für Messstellennutzer.

Für den Einbau intelligenter Messsysteme ist der sogenannte grundzuständige Messstellenbetreiber zuständig, solange kein wettbewerblicher Messstellenbetreiber den Messstellenbetrieb durchführt. Grundzuständiger Messstellenbetreiber im Bochumer Netzgebiet sind wir, die Stadtwerke Bochum Netz GmbH.

Ihr Messstellenbetreiber kündigt den Einbau mindestens drei Monate im Voraus schriftlich an. Den konkreten Einbautermin teilen wir Ihnen mit einem weiteren Kundenbrief mindestens zwei Wochen vorher mit.

Nein, der Gesetzgeber schreibt den Einbau im Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) vor.

Mehr Informationen über intelligente Messsysteme finden Sie auf unserer Seite für Messstellennutzer.

Der Stromverbrauch wird alle Viertelstunde erhoben und einmal täglich über das sogenannte Smart-Meter-Gateway an die berechtigten Marktteilnehmer (Lieferant, Netzbetreiber) übertragen. Die Marktteilnehmer benötigen diese Daten zur Bilanzierung der Strommengen und zur Netzbilanzierung.

Ihre Daten zu schützen, ist uns ein besonderes Anliegen. Der Betrieb des Smart-Meter-Gateway Administrators (SMGWA) wird dazu in regelmäßigen Zeitabständen durch akkreditierte Prüfstellen überwacht. Alle drei Jahre ist eine Rezertifizierung des SMGWA erforderlich. Außerdem zertifiziert und überwacht das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) entsprechend vorgegebener Schutzprofile die Smart-Meter-Gateways selbst und die Prozesse der Gerätehersteller. Dies bietet Ihnen ein sehr hohes Sicherheitsniveau.

Ja, intelligente Messsysteme sind geeicht.

Die Eichgültigkeit für intelligente Messsysteme beträgt acht Jahre. 

Für die Entscheidung, ob Sie eine moderne Messeinrichtung oder ein intelligentes Messsystem erhalten, wird als Berechnungsgrundlage der Jahresstromverbrauch der vergangenen drei Jahre herangezogen und ein Mittelwert gebildet. Sobald einmal ein intelligentes Messsystem eingebaut wurde, darf dieses auch bei sinkendem Stromverbrauch nicht mehr zurück auf eine moderne Messeinrichtung umgebaut werden.

Ja, auch intelligente Messsysteme verbrauchen im geringen Maße Strom. Der Stromverbrauch der modernen Messeinrichtung wird allerdings nicht erfasst und Ihnen somit auch nicht in Rechnung gestellt. Der Stromverbrauch wird stattdessen von uns, dem Netzbetreiber, getragen.

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