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    Für morgen

Infos für Messstellennutzer

Hier finden Sie alle wesentlichen Informationen zu modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen, zum Messstellenbetrieb und zu selbstverbrauchten Strommengen. Sie suchen Preisblätter, Meldeformulare oder Anleitungen für Ihre Messeinrichtung? Auch dann sind Sie hier richtig. Wir haben die wichtigsten Dokumente für Sie zusammengestellt.

Moderne Technik für die Wende

Weniger CO2-Emissionen zum Schutz für das Klima: Dieses Ziel kann nur mit einer Umstellung der Energieversorgung gelingen. Der Ausbau von Wind, Sonne und anderen erneuerbaren Energiequellen bedeutet dabei eine grundlegende Umstrukturierung. Aus der ursprünglich zentralen, wird eine zunehmend dezentrale Energieversorgung – ein System, in dem Stromverbraucher vielfach selbst Einspeiser sind. Zum Beispiel weil sie überschüssigen Strom der hauseigenen Photovoltaikanlage ins öffentliche Netz abgeben.

Dieses neue System erfordert neue Mess- und Kommunikationstechnologien. Seit Mitte 2017 werden konventionelle Zähler daher gegen moderne Messeinrichtungen getauscht, die Verbrauchs- und Einspeisewerte digital erfassen. Seit Anfang 2020 kommen intelligente Messsysteme hinzu. Diese können Verbrauchsdaten und Zählerstände zusätzlich automatisch übermitteln. Die Ausstattung mit diesen Geräten ist verpflichtend und betrifft im Gebiet der Stadtwerke Bochum Netz derzeit:

  • ca. 223.000 Zähler zum Umbau auf moderne Messeinrichtungen
  • ca. 14.000 Zähler zum Umbau auf intelligente Messsysteme

Wer ist verantwortlich?

Die Stadtwerke Bochum Netz GmbH übernimmt den Austausch und Betrieb der Messstellen. Sie wird, sofern dies laut Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) technisch möglich und wirtschaftlich vertretbar ist, Messstellen an ortsfesten Zählpunkten mit intelligenten Messsystemen ausstatten:

  • bei Letztverbrauchern mit einem Jahresstromverbrauch über 6.000 kWh sowie bei Letztverbrauchern, mit denen eine Vereinbarung nach § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes besteht
  • bei Anlagenbetreibern mit einer installierten Leistung über 7 kW

Dort, wo die Ausstattung mit intelligenten Messsystemen nicht vorgesehen ist, werden mindestens moderne Messeinrichtungen eingebaut. Dies erfolgt bei Neubauten und bei Gebäuden, die einer größeren Renovierung unterzogen werden, bis zu deren Fertigstellung – bei allen anderen Gebäuden sukzessive bis zum Jahr 2032.

Sie haben die Wahl!

Als Energieverbraucher dürfen Sie auch auch einem Dritten diese Aufgaben übertragen – wenn dieser einen reibungslosen Betrieb im Sinne der gesetzlichen Vorgaben gewährleistet. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der folgenden Seite.

Ihre häufigsten Fragen

und unsere schlauesten Antworten darauf.

Hier beantworten wir Ihre Fragen rund um moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme.

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