• Zwei Männer prüfen Solarpaneele im Freien Zwei Fachleute prüfen Solarmodule unter blauem Himmel
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Infos für Einspeiser

Ob Photovoltaikanlage, Windkraftanlage oder Wasserkraftwerk: Auf dieser Seite finden Einspeiser wichtige Informationen zu Erzeugungsanlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sowie dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG), die bereits in Betrieb sind. Wir sagen Ihnen, was Sie wissen müssen!

Solarmodule auf einem Schrägdach unter blauem Himmel mit Blättern im Vordergrund

Meldung von EEG- und KWK-Anlagen

Sie betreiben eine Anlage zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien? Dann müssen Sie dies innerhalb des ersten Monats nach Inbetriebnahme im sogenannten Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur melden. Eine Meldepflicht gilt jedoch nicht nur für Neuanlagen. Auch wenn sich an Ihrer alten Anlage zum Beispiel die installierte Leistung ändert, müssen Sie dies als Betreiber mitteilen. Eine Verpflichtung zur Meldung von Erzeugungsanlagen mit fossilen Brennstoffen wie Kohle, Öl oder Gas gibt es dagegen nicht.

Wichtig zu wissen: Senden Sie uns nach erfolgreicher Anmeldung unbedingt die schriftliche Registrierungsbestätigung der Bundesnetzagentur zu. Nur dann können wir Ihnen Ihre Einspeisevergütung zukommen lassen!

Informationen zur Fernsteuerung von Stromerzeugungsanlagen

Ab Juli 2026 starten wir als Netzbetreiber einen gesetzlich vorgeschriebenen Test zur Fernsteuerung von Stromerzeugungsanlagen.

Ziel dieses Tests ist es zu überprüfen, ob Anlagen zur Stromerzeugung im Bedarfsfall zuverlässig durch uns gesteuert werden können. Dazu zählen zum Beispiel Photovoltaikanlagen, KWK-Anlagen und Stromspeicher. Die Fähigkeit zur Fernsteuerung ist wichtig, um das Stromnetz auch bei hoher Auslastung stabil und sicher zu betreiben.

Während des Tests werden wir die Einspeiseleistung einmalig für einen Zeitraum von etwa 30 bis 60 Minuten reduzieren. Die Steuerung erfolgt zentral durch die Stadtwerke Bochum Netz GmbH und automatisch, ohne dass Sie als Anlagenbetreiber aktiv werden müssen.

Die Tests werden schrittweise durchgeführt und richten sich unter anderem nach dem Anlagentyp sowie den aktuellen Wetterbedingungen.

Bitte beachten Sie: Für mögliche Einnahmeverluste während des Tests ist gesetzlich keine Entschädigung vorgesehen. Sind Sie Anlagenbetreiber in der Direktvermarktung, so bitten wir Sie, Ihren Vermarkter im Vorfeld über den anstehenden Steuerbarkeitscheck zu informieren.

Redispatch 2.0

Gegen Netzengpässe

Durch das neue Redispatch-Regime ergeben sich neue Aufgaben für Einspeiser. Erfahren Sie mehr zu den Regelungen gegen Netzengpässe – und was Redispatch 2.0 für Sie als Anlegenbetreiber konkret bedeutet.

Jetzt informieren

Energy Sharing

Energy Sharing ermöglicht die gemeinschaftliche Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energieanlagen, zum Beispiel aus Photovoltaikanlagen. Die gesetzliche Grundlage hierfür ist mit § 42 c des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) geschaffen worden. 

Als Verteilnetzbetreiber ermöglichen wir Energy Sharing durch die Bereitstellung unseres Stromnetzes. Das bedeutet: Über das öffentliche Stromnetz kann erzeugter Strom anteilig mehreren Letztverbrauchern zugeordnet werden. 

Die konkrete Ausgestaltung von Energy-Sharing-Modellen erfolgt nicht durch die Stadtwerke Bochum Netz GmbH, sondern durch die jeweils beteiligten Marktakteure. Dazu zählen insbesondere die vertraglichen Vereinbarungen zwischen Anlagenbetreiber und Teilnehmern sowie die energiewirtschaftliche Abwicklung. 

Die gesetzlichen Grundlagen für Energy Sharing sind zwar geschaffen, weitere Details zur praktischen Umsetzung werden jedoch noch weiter durch die Marktakteure konkretisiert.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Bundesnetzagentur sowie in unserem FAQ.

Ihre häufigsten Fragen

und unsere schlauesten Antworten darauf.

Sie haben Fragen zum Einspeisevergütungsvertrag oder Ihrer Jahresschlussrechnung? Unser FAQ hilft Ihnen weiter.

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