Mit der sogenannten EEG-Umlage soll der Ausbau der erneuerbaren Energien gefördert werden. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sieht vor, dass Anlagenbetreiber, die grünen Strom in das öffentliche Netz einspeisen, dafür eine festgelegte Vergütung erhalten: die Einspeisevergütung. Der so eingespeiste Strom wird von sogenannten Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB) an der Strombörse verkauft. Alternativ können Anlagenbetreiber auch auf diese Vergütung verzichten und ihren Strom stattdessen direkt vermarkten.
In beiden Situationen gilt: Die mit dem Strom erwirtschafteten Einnahmen bedeuten mitunter ein Verlustgeschäft. Für die ÜNB ist das der Fall, wenn der Strompreis niedriger liegt als die per EEG festgelegte Vergütung. Und für die Anlagenbetreiber, wenn die Einspeisevergütung den Handelspreis des Stroms übersteigt. Die EEG-Umlage gleicht diese Differenzen aus und wird an die ÜNB sowie – im Falle einer Direktvermarktung – als sogenannte Marktprämie an die Anlagenbetreiber ausgezahlt.