FAQ für Einspeiser
Häufige Fragen haben wir hier für Sie erklärt:
Regelungseinrichtung Einspeisemanagement: Haben wir das Kreuz an dieser Stelle noch nicht für Sie gesetzt, fragen Sie bitte Ihren Installateur.
Selbstverbrauch durch: Bitte kreuzen Sie an, ob Sie den Strom (im Falle einer Überschusseinspeisung) selbst verbrauchen oder dies ein Dritter tut. Dies können z.B. andere Firmen oder Mieter sein.
Voraussichtlich eigenverbrauchte Strommenge: Haben Sie schon einen Planwert? Dann tragen Sie diesen bitte für uns ein. Sollten noch keine Werte vorliegen, gehen wir am Anfang von 50 Prozent aus.
Steuerliche Behandlung: Bitte geben Sie an, ob Sie mit oder ohne Umsatzsteuer abgerechnet werden möchten. Sollten Sie dazu Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder das Finanzamt.
Vertragslaufzeit: Die Laufzeit beträgt immer 20 Jahre bis zum jeweiligen Ende des 20. Jahres. Solange steht Ihnen die staatliche Vergütung nach EEG zu.
Einspeisevergütungsverträge werden nur für PV-Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 25 kWp geschlossen. Kleinere Anlagen erhalten von uns ein Datenblatt, in dem die notwendigen Informationen abgefragt werden.
Sie möchten mehr zum Thema Einspeisevergütung erfahren? Dann bitte hier entlang.
Wenn Sie Ihre Erzeugungsanlage verkaufen möchten, informieren Sie uns bitte umgehend, damit wir Ihre Abschlagszahlungen zum entsprechenden Datum einstellen können. Dafür benötigen wir folgende Angaben von Ihnen: den Übergabetermin, die Kontaktdaten des neuen Betreibers, Zählerstand mit Ablesedatum (idealerweise der Tag des Übergangs) sowie ggf. Ihre neue Adresse für die Zusendung der Schlussabrechnung.
Weitere Infos rund um das Thema Erzeugungsanlagen, EEG, Einspeisevergütung und Co. finden Sie auf unserer Seite für Einspeiser.
Informieren Sie uns bitte umgehend, damit wir die Abschlagszahlungen auf das ursprüngliche Bankkonto einstellen können. Zudem benötigen wir einen Erbschein oder Ähnliches auf dem deutlich wird, dass Sie der rechtmäßige neue Eigentümer der Anlage sind, sowie einen Zählerstand – am besten vom Tag des Übergangs. Daraufhin senden wir Ihnen die neuen Unterlagen zu. Diese füllen Sie bitte aus und schicken sie an uns zurück. Sie erhalten dann zum 15. des Folgemonats Ihren ersten Abschlag.
Sie wollen mehr wissen? Weitere Infos rund um das Thema Erzeugungsanlagen, EEG, Einspeisevergütung und Co. finden Sie auf unserer Seite für Einspeiser.
Wenn Sie eine Erzeugungsanlage übernommen haben, benötigen wir den entsprechenden Kaufvertrag von Ihnen. Alle weiteren Informationen stellt uns in der Regel der Verkäufer der Anlage zu Verfügung. Sollten uns noch Unterlagen fehlen, werden wir uns an Sie wenden. Daraufhin senden wir Ihnen die neuen Unterlagen zu. Diese füllen Sie bitte aus und schicken sie an uns zurück. Sie erhalten dann zum 15. des Folgemonats Ihren ersten Abschlag.
Sie wollen mehr erfahren? Weitere Infos rund um das Thema Erzeugungsanlagen, EEG, Einspeisevergütung und Co. finden Sie auf unserer Seite für Einspeiser.
Haben Sie Änderungen bezüglich Ihrer Steuerregelung, teilen Sie uns dies bitte schriftlich mit. Wichtig für uns sind die Angaben, ab wann Sie steuerlich anders behandelt werden möchten und ggf. wie Ihre Steuernummer lautet.
Teilen Sie uns Ihre neue Bankverbindung bitte umgehend schriftlich mit, sodass wir immer alle aktuellen Informationen haben. Bitte geben Sie dabei neben der Bankverbindung auch den Standort der Erzeugungsanlage sowie Ihre Kundennummer an.
Fragen zur Jahresschlussrechnung
Die Jahresschlussrechnung erfolgt zum 31.12. jeden Jahres und wird in der Regel zwischen Januar und März auf postalischem Wege bei Ihnen ankommen. Die eingespeiste Energiemenge wird darin mit den bereits gezahlten Abschlägen verrechnet. Bitte lassen Sie uns dazu zum Jahresende Ihre Zählerstände zukommen.
Sie benötigen mehr Informationen rund um das Thema Energieeinspeisen? Dann schauen Sie mal auf unserer Seite für Einspeiser vorbei.
Der Abschlag wird immer dem Vorjahr angepasst. Somit versuchen wir jedes Jahr, einen genaueren Abschlag auszuzahlen.
Sie wollen mehr wissen? Weitere Informationen zu EEG, Einspeisevergütung und Co. haben wir hier für Sie zusammengestellt.
Nein, eine Verrechnung der eingespeisten und bezogenen Strommengen findet nicht statt. Sie erhalten von uns als Netzbetreiber die Vergütung des eingespeisten Stroms. Zusätzlich erhalten Sie eine separate Rechnung über die verbrauchten Strommengen von Ihrem Stromlieferanten.
Sie wollen mehr wissen? Weitere Infos rund um das Thema Erzeugungsanlagen, EEG, Einspeisevergütung und Co. finden Sie auf unserer Seite für Einspeiser.
Bitte überweisen Sie bis zu dem angegebenen Datum die offene Forderung. Sollten Sie die Frist übersehen, werden wir die Forderung mit den Ihnen zustehenden Abschlägen verrechnen.
Nein, das ist nicht möglich. Die Stadtwerke Bochum Netz GmbH bietet kein Lastschriftmandat an.
FAQ für den Anlagenbetreiber (Sharing-Lieferant)
Der Sharing-Lieferant betreibt eine Erneuerbare-Energien-Anlage (EE-Anlage), beispielsweise eine Photovoltaikanlage auf dem Hausdach. Er möchte den nicht selbst verbrauchten EE-Strom an Sharing-Abnehmer liefern. Der Betrieb der Solaranlage darf weder überwiegend einer gewerblichen noch überwiegend selbstständigen beruflichen Tätigkeit dienen.
Nein, das ist nicht zwingend erforderlich für den Sharing-Lieferanten. Allerdings übernehmen Sharing-Lieferanten im Rahmen des Energy Sharing eine stromlieferantenähnliche Rolle und müssen die dafür geltenden energiewirtschaftlichen Vorgaben einhalten. Dazu gehören beispielsweise elektronische Marktkommunikation im EDIFACT-Format und Einhaltung der Abrechnungsprozesse. Daher benötigt der Sharing-Lieferant mindestens einen Stromlieferanten, der diese Prozesse für ihn umsetzt.
Erforderlich sind jeweils ein:
- Vertrag über die anteilige Stromlieferung mit den Sharing-Abnehmern sowie
- Vertrag über die gemeinsame Nutzung der Elektrizität, die durch die Anlage erzeugt oder in der Anlage gespeichert wurde, mit den Sharing-Abnehmern (einschließlich Aufteilungsschlüssel der Strommengen).
Nach der derzeitigen Auslegung der Bundesnetzagentur erfolgt die Einspeisung des im Rahmen von Energy Sharing genutzten Stroms in der Veräußerungsform der Direktvermarktung.
Die Verantwortung liegt grundsätzlich beim Sharing-Lieferanten sowie bei den beteiligten Marktakteuren. Die Stadtwerke Bochum Netz GmbH ist als Verteilnetzbetreiber ausschließlich für die netzseitige Umsetzung im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben zuständig.
FAQ für den Letztverbraucher (Sharing-Abnehmer)
Der Sharing-Abnehmer ist der Letztverbraucher des Stroms. Er wird vom Sharing-Lieferanten mit Strom aus der EE-Anlage beliefert.
Ja, da der Strom des Sharing-Lieferanten nicht ausreicht, benötigt der Sharing-Abnehmer für den restlichen Bedarf weiterhin einen Stromliefervertrag bei einem Lieferanten (Reststromlieferant).
Erforderlich sind jeweils ein:
- Vertrag mit dem Sharing-Lieferanten über die anteilige Stromlieferung
- Vertrag mit dem Sharing-Lieferanten über die gemeinsame Nutzung der Erzeugungsanlage
- Stromliefervertrag für den restlichen Strombezug. Ggf. muss Ihr bestehender Stromliefervertrag um Energy Sharing erweitert werden. Bietet Ihr bisheriger Lieferant die jeweils erforderlichen Dienstleistungen nicht an, muss unter Beachtung der Kündigungsregelungen und Fristen ein neuer Vertrag mit einem frei gewählten Anbieter geschlossen werden
Ja, da das öffentliche Verteilnetz genutzt wird, um den Strom von der Erzeugungsanlage an die Sharing-Abnehmer zu liefern. Hierfür fallen Netzentgelte der Stadtwerke Bochum Netz GmbH sowie gesetzliche Abgaben, Umlagen und Steuern an.
Die Organisation und Abwicklung des Energy Sharing erfolgt durch den Sharing-Lieferanten und die beteiligten Marktakteure. Die Stadtwerke Bochum Netz GmbH ist als Verteilnetzbetreiber für den Netzzugang und den Netzbetrieb zuständig.