FAQ für Einspeiser

Häufige Fragen haben wir hier für Sie erklärt:

Regelungseinrichtung Einspeisemanagement: Haben wir das Kreuz an dieser Stelle noch nicht für Sie gesetzt, fragen Sie bitte Ihren Installateur.
 
Selbstverbrauch durch: Bitte kreuzen Sie an, ob Sie den Strom (im Falle einer Überschusseinspeisung) selbst verbrauchen oder dies ein Dritter tut. Dies können z.B. andere Firmen oder Mieter sein.
 
Voraussichtlich eigenverbrauchte Strommenge: Haben Sie schon einen Planwert? Dann tragen Sie diesen bitte für uns ein. Sollten noch keine Werte vorliegen, gehen wir am Anfang von 50 Prozent aus.
 
Steuerliche Behandlung: Bitte geben Sie an, ob Sie mit oder ohne Umsatzsteuer abgerechnet werden möchten. Sollten Sie dazu Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder das Finanzamt.

Vertragslaufzeit: Die Laufzeit beträgt immer 20 Jahre bis zum jeweiligen Ende des 20. Jahres. Solange steht Ihnen die staatliche Vergütung nach EEG zu.

Sie möchten mehr zum Thema Einspeisevergütung erfahren? Dann bitte hier entlang.

Wir senden Ihnen zu Ihrem Einspeisevergütungsvertrag ein Speicherdatenblatt zu. Bitte füllen Sie dieses aus und senden es an uns zurück.

Weitere Infos rund um das Thema EEG, Einspeisevergütung und Co. finden Sie auf unserer Seite für Einspeiser.

Wenn Sie Ihre Erzeugungsanlage verkaufen möchten, informieren Sie uns bitte umgehend, damit wir Ihre Abschlagszahlungen zum entsprechenden Datum einstellen können. Dafür benötigen wir folgende Angaben von Ihnen: den Übergabetermin, die Kontaktdaten des neuen Betreibers, Zählerstand mit Ablesedatum (​​​​​idealerweise der Tag des Übergangs) sowie ggf. Ihre neue Adresse für die Zusendung der Schlussabrechnung.

Weitere Infos rund um das Thema Erzeugungsanlagen, EEG, Einspeisevergütung und Co. finden Sie auf unserer Seite für Einspeiser.

Informieren Sie uns bitte umgehend, damit wir die Abschlagszahlungen auf das falsche Konto einstellen können. Zudem benötigen wir einen Erbschein oder Ähnliches auf dem deutlich wird, dass Sie der rechtmäßige neue Eigentümer der Anlage sind, sowie einen Zählerstand – am besten vom Tag des Übergangs. Daraufhin senden wir Ihnen neue Vertragsunterlagen zur Übernahme des bisherigen Vertrags zu. Diese füllen Sie bitte aus und schicken sie an uns zurück. Sie erhalten dann zum 15. des Folgemonats Ihren ersten Abschlag.

Sie wollen mehr wissen? Weitere Infos rund um das Thema Erzeugungsanlagen, EEG, Einspeisevergütung und Co. finden Sie auf unserer Seite für Einspeiser.

Wenn Sie eine Erzeugungsanlage von einem Anderen übernommen haben, benötigen wir den entsprechenden Kaufvertrag von Ihnen. Alle weiteren Informationen stellt uns in der Regel der Verkäufer der Anlage zu Verfügung. Sollten uns noch Unterlagen fehlen, werden wir uns an Sie wenden. Anschließend schicken wir Ihnen ein Dokument zur Übernahme des Einspeisevergütungsvertrages. Nach Rücksendung dieses Formulars erhalten Sie zum 15. des Folgemonats Ihren ersten Abschlag.

Sie wollen mehr erfahren? Weitere Infos rund um das Thema Erzeugungsanlagen, EEG, Einspeisevergütung und Co. finden Sie auf unserer Seite für Einspeiser.

Haben Sie Änderungen bezüglich Ihrer Steuerregelung, teilen Sie uns dies bitte schriftlich mit. Wichtig für uns sind die Angaben, ab wann Sie steuerlich anders behandelt werden möchten und ggf. wie Ihre Steuernummer lautet.

Teilen Sie uns Ihre neue Bankverbindung bitte umgehend schriftlich mit, sodass wir immer alle aktuellen Informationen haben. Bitte geben Sie dabei neben der Bankverbindung auch den Standort der Erzeugungsanlage sowie Ihre Kundennummer an.

Fragen zur Jahresschlussrechnung

Die Jahresschlussrechnung für Ihre Erzeugungsanlage kommt normalerweise zwischen Januar und März auf postalischem Weg zu Ihnen.

Sie benötigen mehr Informationen rund um das Thema Energieeinspeisen? Dann schauen Sie mal auf unserer Seite für Einspeiser vorbei.

Der Abschlag wird immer dem Vorjahr angepasst. Somit versuchen wir jedes Jahr, einen genaueren Abschlag auszuzahlen.

Sie wollen mehr wissen? Weitere Informationen zu EEG, Einspeisevergütung und Co. haben wir hier für Sie zusammengestellt.

Sie erhalten ein Informationsschreiben ca. ab November. Darin erläutern wir Ihnen, wann abgelesen wird oder ob Sie die Ablesung selbst vornehmen können.

Nein, die Vergütung wird nicht mit der Rechnung des Stromlieferanten verrechnet. Auch ein mögliches Guthaben wird nicht verrechnet.

Sie wollen mehr wissen? Weitere Infos rund um das Thema Erzeugungsanlagen, EEG, Einspeisevergütung und Co. finden Sie auf unserer Seite für Einspeiser.

Nein, das ist leider nicht möglich. Die Stadtwerke Bochum Netz GmbH bietet kein Lastschriftmandat an.

Bitte überweisen Sie bis zu dem angegebenen Datum die offene Forderung. Sollten Sie die Frist übersehen, werden wir die Forderung mit den Ihnen zustehenden Abschlägen verrechnen.

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