• Einspeiser werden
    Sicher ans Netz

So werden Sie Einspeiser

Sie möchten Ihren Teil zur Energiewende beitragen und selbst Strom aus erneuerbaren Quellen erzeugen? Wir unterstützen Sie dabei! Auf dieser Seite haben wir alle wichtigen Informationen rund um den Anschluss und die Genehmigung Ihrer Erzeugungsanlage für Sie zusammengestellt. Damit bei Ihrem Weg ans Netz alles glattläuft.

Ihr Weg ans Netz

Ob Photovoltaikanlage, KWK-Anlage oder Blockheizkraftwerk: Um Ihre eigene Erzeugungsanlage ans öffentliche Netz anzuschließen, können Sie ganz einfach online die Anmeldung vornehmen.   

Von Genehmigung bis Anschluss – wir sind für Sie da, wenn Sie eine eigene Erzeugungsanlage ans öffentliche Netz anschließen möchten. Deshalb haben wir hier alle wichtigen Informationen für Sie zusammengestellt. Und sollten noch Fragen offen bleiben, nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.

 

Alles bereit für den Anschluss?

Nach erfolgreicher Anmeldung über unser Genehmigungsportal sichten wir Ihre eingereichten Unterlagen. Im Nachgang erhalten Sie eine E-Mail mit der Bitte weitere Dokumente online einzureichen - individuell und je nach Aufbau Ihrer Anlage. 

  • Messkonzept
     
  • Technisches Übersichtsschaltbild mit allen Schalt- und Schutzorganen gemäß VDE-AR-N 4105 – bei Erzeugungsanlagen mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen gemäß § 14a EnWG oder Speichersystemen
     
  • Abbildung des Rundsteuerempfängers im Übersichtsschaltbild – bei einer Anlagengröße ab 25 kWp bzw. 25 kW in den Abregelungsstufen 100% - 60% - 30% - 0%. Der Rundsteuerempfänger wird durch uns bereitgestellt. Die Umsetzung der Signale erfolgt bauseitig in der Kundenanlage.
  • Messkonzept
     
  • Technisches Übersichtsschaltbild mit allen Schalt- und Schutzorganen gemäß VDE-AR-N 4105 – bei Erzeugungsanlagen mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen gemäß § 14a EnWG oder Speichersystemen
     
  • Abbildung des Rundsteuerempfängers im Übersichtsschaltbild – bei einer Anlagengröße ab 25 kWp bzw. 25 kW in den Abregelungsstufen 100% - 60% - 30% - 0%. Der Rundsteuerempfänger wird durch uns bereitgestellt. Die Umsetzung der Signale erfolgt bauseitig in der Kundenanlage.
     
  • Aufbauzeichnung des Zählerschranks (Wandlermessung) - optional bei Erneuerung der Zähleranlage
     
  • Konformitätserklärung des Wechselrichters gemäß VDE-AR-N 4105
     
  • Konformitätserklärung des zentralen Netz- und Anlagenschutz gemäß VDE-AR-N 4110
  • Messkonzept
     
  • Technisches Übersichtsschaltbild mit allen Schalt- und Schutzorganen gemäß VDE-AR-N 4105 – bei Erzeugungsanlagen mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen gemäß § 14a EnWG oder Speichersystemen
     
  • Abbildung der Fernwirkanlage im Übersichtsschaltbild – zur Umsetzung des Netzsicherheitsmanagements in den Abregelungsstufen 100% - 60% - 30% - 0%
     
  • Aufbauzeichnung des Zählerschranks (Wandlermessung) - optional bei Erneuerung der Zähleranlage
     
  • Konformitätserklärung des Wechselrichters gemäß VDE-AR-N 4105
     
  • Konformitätserklärung des zentralen Netz- und Anlagenschutz gemäß VDE-AR-N 4110

Speicher geplant?

Sofern Ihre Erzeugungsanlage in Verbindung mit einem Speicher betrieben werden soll, ist der FNN-Hinweis zum Anschluss und Betrieb von Speichern am Niederspannungsnetz zu beachten. 

 

Jetzt beantragen

Melden Sie Ihre Erzeugungsanlage einfach online an. Hier geht es zu unserem Genehmigungsportal.

Erzeugungsanlage anmelden

 

Ungeduldig?

Wie lange wir für die Bearbeitung Ihres Netzanschlussbegehrens benötigen, können Sie hier nachsehen. Die Angaben sind Richtwerte und gelten ab Eingang aller Unterlagen.

Zum Zeitplan

Kontakt

Haben Sie Fragen zum Genehmigungsstand Ihrer Erzeugungsanlage? Dann können Sie hier Kontakt zu uns aufnehmen.

Geht es um die Inbetriebsetzung Ihrer Anlage? Dann geht's hier zum richtigen Ansprechpartner.

Bei Fragen zur Einspeisevergütung können Sie uns hier kontaktieren.

Steckerfertige Photovoltaikanlagen (Plug-In PV)

Einfacher geht es kaum: Mit einer sogenannten Plug-In PV-Anlage nutzen Sie die Energie der Sonne und werden ohne großen Aufwand zum Stromerzeuger. Denn solche Photovoltaikanlagen werden direkt über eine spezielle Steckdose angeschlossen – die aufwändige feste Integration ins Netz entfällt. Folglich ist auch das Genehmigungsverfahren einfacher und Sie können Ihre Anlage anschließend sogar eigenständig in Betrieb nehmen. Klingt gut? Hier erläutern wir Ihnen, worauf Sie achten sollten.

Wie für alle Anlagen, die an das öffentliche Stromnetz der Stadtwerke Bochum Netz GmbH angeschlossen werden, sind auch für Plug-In PV-Anlagen grundsätzlich die allgemeinen Technischen Anschlussrichtlinien (TAR) sowie die Technischen Anschlussbedingungen der Stadtwerke Bochum Netz GmbH einzuhalten.

In den Technischen Anschlussrichtlinien sind für Plug-In PV-Anlagen einige spezifische Vorgaben definiert:

  • Plug-In PV-Anlagen werden über eine spezielle Energiesteckdose (z.B. nach DIN VDE V 0628-1) angeschlossen. Ein Anschluss an eine gewöhnliche Schuko-Steckdose ist nicht zulässig!
  • Der Stromkreis, an dem die Anlage angeschlossen wird, ist entsprechend abzusichern. Bei Anschluss an einen bestehenden Endstromkreis ist die vorhandene Sicherung durch eine kleinere Sicherung zu tauschen.
  • Es darf eine maximale Erzeugungsleistung von 800 VA je Anschlussnutzeranlage angeschlossen werden.
  • Der Wechselrichter (inkl. NA-Schutz) muss den Anforderungen der VDE-AR-N 4105 genügen. Entsprechende Einheitenzertifikate bzw. Herstellererklärungen müssen dem Anlagenbetreiber vorliegen und auf Verlangen des Netzbetreibers zur Verfügung gestellt werden.
  • Zur Messung ist generell ein Zweirichtungszähler erforderlich. Andernfalls ist ein Betrieb nicht zulässig. Die Verwendung von Einrichtungszählern ohne Rücklaufsperre ist nicht zulässig und verstößt gegen die Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV), Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) sowie das Steuerrecht.

Insbesondere bei Bestandsimmobilien sind die technischen Voraussetzungen häufig nicht erfüllt. Um dies zu ändern, setzen Sie sich bitte mit einem eingetragenen Elektroinstallateur in Verbindung.

Auch wenn Sie für Plug-In PV-Anlagen in der Regel keine Einspeisevergütung erhalten, bitten wir Sie diese beim zuständigen Netzbetreiber anmelden, wenn nowendig einen zeitnahen Termin für den Zählerwechsel zufinden. Zudem muss eine Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur erfolgen.

Weiterführende Informationen und Hilfestellungen rund um steckerfertige Solaranlagen finden Sie zum Beispiel auf der Internetseite des Forums Netztechnik/Netzbetrieb (FNN).

Plug-In PV-Anlagen mit einer Leistung bis 800 VA, die ausschließlich der Eigenversorgung dienen, können Sie ganz einfach über dieses Formular anmelden. Besitzen Sie eine leistungsstärkere Anlage oder speisen Sie damit Strom in unser Netz ein, müssen Sie hingegen das reguläre Anmelde- und Genehmigungsverfahren nach VDE-AR-N 4105 und TAB 2019 durchlaufen.

Sie haben noch Fragen? Das Team der technischen Kundenberatung Strom hilft Ihnen gerne weiter ­– kontaktieren Sie uns!

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Ihre häufigsten Fragen

und unsere schlauesten Antworten darauf.

Wir beantworten Ihre Fragen rund um den Netzanschluss – von A wie Anschlussnutzererklärung über S wie Speicher bis Z wie Zertifizierung.

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