• Zwei Männer prüfen Solarpaneele im Freien Zwei Fachleute prüfen Solarmodule unter blauem Himmel

FAQ Einspeiser werden

Ob die VDE-AR-N 4105 oder die VDE-AR-N 4110 anzuwenden ist, hängt nicht ausschließlich von der Netzebene des Netzanschlusspunktes ab. Auch für Erzeugungsanlagen mit Netzanschluss in der Niederspannung kann die VDE-AR-N 4110 (TAR Mittelspannung) anzuwenden sein. Die Fallunterscheidungen entnehmen Sie bitte dieser Anwendungshilfe.

Wenn zur Einspeisung der erzeugten Energie Anlagen oder Netze Dritter benutzt werden, benötigt die Stadtwerke Bochum Netz GmbH eine Einverständniserklärung des Dritten. Dieser Fall tritt beispielsweise dann ein, wenn ein Anlagenbetreiber für seine Photovoltaikanlage das Hallendach eines Gebäudes mietet und über die vorhandene Elektroinstallation den erzeugten Strom ins Netz einspeist.

Sofern in Verbindung mit den dezentralen Erzeugungsanlagen auch Speichersysteme betrieben werden, ist der FNN-Hinweis „Anschluss und Betrieb von Speichern am Niederspannungsnetz“ zu beachten. Die Konformität der Anschlusskonstellation zum FNN-Hinweis ist durch den Anlagenerrichter im Datenblatt „Speichersystem“ zu dokumentieren.

FAQ Balkonkraftwerke

Damit Sie Ihr Balkonkraftwerk auf die vereinfachte Weise betreiben können, müssen Sie die unentgeltliche Abnahme akzeptieren.

Das bedeutet:
Erzeugt Ihr Balkonkraftwerk mehr Strom, als Sie gerade selbst verbrauchen, wird der überschüssige Strom ins öffentliche Stromnetz eingespeist.

Für diesen überschüssigen Strom bekommen Sie kein Geld – er wird kostenlos abgegeben.

Der Gedanke dahinter:

  • Ein Balkonkraftwerk soll in erster Linie dabei helfen, Ihren eigenen Stromverbrauch zu decken und so Ihre Stromkosten zu senken.
  • Die zusätzliche Strommenge, die ins Netz fließt, ist in der Regel sehr gering.
  • Damit es für Sie einfach bleibt, gibt es keinen Vertrag und keine Abrechnung für diese kleine Restmenge Strom.

Durch diese Regel kann Ihr Balkonkraftwerk ohne den sonst üblichen Aufwand über den Netzbetreiber betrieben werden.

Ohne diese vereinfachte Regelung müsste Ihre Anlage wie eine große Solaranlage mit Vergütung beim Netzbetreiber angemeldet und abgerechnet werden.

Sie bekommen für den überschüssigen Strom kein Geld. Aber auch der Netzbetreiber verdient daran nicht einfach mit.

Das bedeutet:

  • Der Strom wird dem EEG zugeordnet (EEG = Erneuerbare Energien Gesetz).
  • Dort wird er zusammen mit anderem Strom aus erneuerbaren Energien erfasst.
  • Wenn dieser Strom genutzt wird, hilft er dabei, die Stromkosten insgesamt ein kleines bisschen zu senken.

Einfach gesagt:
Ihr überschüssiger Strom kommt allen Stromkunden zugute – nicht einem einzelnen Unternehmen.

Die Anmeldung Ihres Balkonkraftwerks im Marktstammdatenregister kann dazu führen, dass Ihr Stromzähler ausgetauscht werden muss.

Der Zähler muss messen können,

  • wie viel Strom Sie aus dem Netz beziehen und
  • wie viel Strom Ihr Balkonkraftwerk in das Netz einspeist.

Kann Ihr aktueller Zähler das nicht, muss er ersetzt werden.

Falls ein Zählerwechsel notwendig ist, meldet sich Ihr Messstellenbetreiber von sich aus bei Ihnen. Sie müssen also nicht selbst aktiv werden.

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