FAQ Einspeiser werden
Ob die 4105 oder die 4110 anzuwenden ist, hängt nicht ausschließlich von der Netzebene des Netzanschlusspunktes ab. Auch für Erzeugungsanlagen mit Netzanschluss in der Niederspannung kann die VDE-AR-N 4110 (TAR Mittelspannung) anzuwenden sein. Die Fallunterscheidungen entnehmen Sie bitte dieser Anwendungshilfe.
Den geltenden Vorgaben zufolge sind Einheiten- und Anlagenzertifikate nach 4105 oder 4110 einzureichen. Hinsichtlich der Einheitenzertifikate nach 4105 werden aber entsprechend der Übergangsregel in der VDE-AR-N 4105 noch maximal bis zum 31.03.2021 auch Herstellererklärungen als Konformitätsnachweis akzeptiert. In jedem Fall muss sich die Herstellererklärung auf die aktuell gültige VDE 4105:2018-11 beziehen.
Wenn zur Einspeisung der erzeugten Energie Anlagen oder Netze Dritter benutzt werden, benötigt die Stadtwerke Bochum Netz GmbH eine Einverständniserklärung des Dritten. Dieser Fall tritt beispielsweise dann ein, wenn ein Anlagenbetreiber für seine Photovoltaikanlage das Hallendach eines Gebäudes mietet und über die vorhandene Elektroinstallation den erzeugten Strom ins Netz einspeist. Mit nur einem Klick kommen Sie zum entsprechenden Formular.
Sofern in Verbindung mit den dezentralen Erzeugungsanlagen auch Speichersysteme betrieben werden, ist der FNN-Hinweis „Anschluss und Betrieb von Speichern am Niederspannungsnetz“ zu beachten. Die Konformität der Anschlusskonstellation zum FNN-Hinweis ist durch den Anlagenerrichter im Datenblatt „Speichersystem“ zu dokumentieren.