Steuerbare Verbrauchseinrichtungen
Ab dem 1. Januar 2024 gelten die Festlegungen BK6-22-300 und BK8-22/010-A der Bundesnetzagentur zu steuerbaren Verbrauchseinrichtungen im Sinne von § 14a EnWG.
Diese vereinfachen und beschleunigen den Netzanschluss von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen mit einer Leistung größer als 4,2 kW, zum Beispiel Wärmepumpen (unter Einbeziehung von Zusatz- oder Notheizvorrichtungen) oder nicht öffentlich zugängliche Ladepunkte.
Steuerbare Verbrauchseinrichtungen, die ab 2024 in Betrieb genommen werden, müssen mit der Neuregelung des § 14a EnWG bei hoher Netzauslastung ihre Leistung anpassen können und erhalten im Gegenzug reduzierte Netzentgelte. Für Anlagen, die vor 2024 in Betrieb genommen wurden, gilt Bestandsschutz.
In Kürze werden wir weitere Informationen für Kunden, Installateure und Marktpartner veröffentlichen.