Kundenanlagen

Betreiben Sie eine sogenannte Kundenanlage oder werden über eine solche Anlage mit Energie versorgt? Hier haben wir Ihnen alle wichtigen Informationen zu diesem Thema zusammengestellt.

Kundenanlagen versorgen Verbraucher mit Energie, sind aber nicht Teil des allgemeinen, öffentlichen Versorgungsnetzes. Der Begriff der Kundenanlage ist im Energiewirtschaftsgesetz fest definiert. Klassische Beispiele dafür wären: Ein Industrieunternehmen beliefert Verbraucher auf seinem Betriebsgelände mit Strom. Oder eine Wohnungsbaugesellschaft produziert Sonnenstrom auf dem Dach ihrer Immobilie und versorgt damit die Mieter vor Ort (Mieterstrommodell).

Technisch entscheidend ist dabei, dass die Kundenanlage mit einer sogenannten Hauptmessung vom Netz der allgemeinen Versorgung abgegrenzt ist. Hinter dieser Hauptmessung befinden sich Unterzähler, die den Stromverbrauch der einzelnen Letztverbraucher messen. Der Betreiber muss die zuverlässige Versorgung der Verbraucher, die an seine Kundenanlage angeschlossen sind, sicherstellen. Verbraucher dürfen sich aber auch dafür entscheiden, ihren Strom über einen anderen, dritten Energielieferanten zu beziehen. Ein Wechsel zurück – vom klassischen Energiebezug zur Versorgung über die Kundenanlage – ist ebenfalls möglich.

Wichtige Dokumente für diese beiden Varianten des Lieferantenwechsel haben wir Ihnen hier zusammengestellt, ebenso wie weitere Informationen zum Thema.

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Alles rund um die Energieversorgung über Kundenanlagen.

Der Kundenanlagenbetreiber ist für die an seine Anlage angeschlossenen Letztverbraucher verantwortlich und muss deren Versorgung sicherstellen. Da die Belieferung mit Energie von der Belieferung der Hauptmessung am Netzübergabepunkt abhängt, kommt es bei einer Versorgungsunterbrechung der Hauptmessung ebenfalls zu einer Versorgungsunterbrechung der Untermessungen. In diesem Fall hat sich der Betreiber umgehend darum zu kümmern, dass die Störung behoben wird. Der Entstörungsdienst der Stadtwerke Bochum Netz ist nur für Störungen im eigenen Netz zuständig.

Der Betreiber der Kundenanlage ist gesetzlich verpflichtet, seinen Letztverbrauchern eine freie Lieferantenwahl zu ermöglichen. Möchte ein Verbraucher den Lieferanten wechseln, müssen dabei die Vorgaben zur elektronischen Marktkommunikation sowie die Festlegungen der Bundesnetzagentur eingehalten werden. Einen Überblick mit allen wichtigen Details liefert der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) in einer Prozessbeschreibung, die Sie in unserem Downloadbereich herunterladen können. Dort finden Sie auch das Formular für die Übermittlung der erforderlichen Stammdaten. Über dieses Formular bestellt der Kundenanlagenbetreiber für den wechselwilligen Letztverbraucher eine Markt- und Messlokation beim Netzbetreiber Stadtwerke Bochum Netz.

Bestellt der Kundenanlagenbetreiber für wechselwillige Letztverbraucher eine Markt- und Messlokation, richtet die Stadtwerke Bochum Netz diese ein und übermittelt die Daten an den Kundenanlagenbetreiber. Dieser beauftragt dann einen Messstellenbetreiber, der bei dem betroffenen Verbraucher eine Messstelle – also einen Stromzähler – einbaut. Mit den von Stadtwerke Bochum Netz an den Kundenanlagenbetreiber übermittelten Daten kann der Verbraucher auf seinen Wunschlieferanten zugehen. Dieser wird den Letztverbraucher dann zur Belieferung anmelden.

Achtung: Erfolgt dies nicht, bleibt der Verbrauch des Unterzählers dem Kundenanlagenbetreiber, bzw. der Hauptmessung, zugeordnet. Falls ein dritter Lieferant die Untermessung nicht innerhalb von 12 Wochen nach Zählereinbau unter Einhaltung der Marktfristen anmeldet, behält sich die Stadtwerke Bochum Netz vor, den Prozess zu beenden. Sofern sie den Messstellenbetrieb übernommen hatte, wird sie dann auch den neu installierten Stromzähler wieder ausbauen.

Spätestens elf Werktage vor dem geplanten Belieferungstermin muss der Betreiber der Kundenanlage den Wechsel des Letztverbrauchers in seine Belieferung mitteilen – das entsprechende Excel-Formular dafür finden Sie im Downloadbereich auf dieser Seite. Der frühestmögliche Lieferbeginn durch den Kundenanlagenbetreiber wird über das Lieferende des dritten Lieferanten bestimmt.

Der Kundenanlagenbetreiber übernimmt dann die Belieferung des Letztverbrauchers und die Verantwortung für den Messstellenbetrieb. Falls der Messstellenbetrieb bislang durch die Stadtwerke Bochum Netz übernommen wurde, wird der Unterzähler ausgebaut.

Wird bei Anschluss einer neuen Kundenanlage auf Wunsch des Betreibers sowie des betroffenen Letztverbrauchers eine Untermessung aufgebaut, muss diese von einem dritten Lieferanten zur Belieferung angemeldet werden. Erfolgt dies nicht, bleibt dieser Verbrauch dem Kundenanlagenbetreiber, bzw. der Hauptmessung, zugeordnet.

Falls ein dritter Lieferant die Untermessung nicht innerhalb von 12 Wochen nach Zählereinbau unter Einhaltung der Marktfristen anmeldet, behält sich die Stadtwerke Bochum Netz vor, den Prozess zu beenden. Wurde der Messstellenbetrieb durch die Stadtwerke Bochum Netz übernommen, wird dann auch die Untermessung wieder ausgebaut.

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