• Zahlen, bitte!

Vergütung und Abrechnung

Wie hoch ist meine Einspeisevergütung? Wann kommt die Jahresschlussrechnung? Und wie kann ich meine persönlichen Daten ändern? Als Einspeiser mit eigener Erzeugungsanlage finden Sie hier alle wichtigen Informationen rund um die Einspeisevergütung und Ihre Abrechnung.

Damit können Sie rechnen!

Wenn Sie grünen Strom in das öffentliche Netz einspeisen, ist das bares Geld wert. Denn damit haben Sie Anspruch auf eine Einspeisevergütung. Wie hoch diese ist, hängt von Faktoren wie dem  Inbetriebnahmejahr Ihrer Erzeugungsanlage ab. Die für Sie geltende Vergütung können Sie zum Beispiel unter netztransparenz.de nachschauen.

Sobald wir von Ihnen den unterschriebenen Einspeisevergütungsvertrag oder die zur Abrechnung notwendigen Daten erhalten haben, beginnen wir im darauffolgenden Monat mit der Auszahlung Ihrer Abschläge. Diese erhalten Sie rückwirkend zum Inbetriebnahmedatum Ihrer Anlage. Die Abschläge werden monatlich bis zum 15. Kalendertag für den Vormonat ausgezahlt. Das heißt, im Februar bekommen Sie den Abschlag für Januar, im März den für Februar usw. Bei dem Abschlag im ersten Vergütungsjahr handelt es sich noch um einen Prognosewert. Mit Erstellung der Jahresschlussrechnung überprüfen wir diesen Abschlag und passen ihn bei Bedarf für das Folgejahr an – der Abschlag wird so immer genauer.
 

Die Jahresschlussrechnung

Ihre Jahresschlussrechnung erhalten Sie am Anfang eines jeden Jahres für das vorausgegangene Jahr. Unser Team rechnet auf Basis Ihrer Zählerstände ab, die Sie uns bitte zum Jahresende mitteilen – daran erinnern wir Sie kurz vorher mit einem Schreiben. Sie haben eine größere Anlage? In diesem Fall und auch bei komplexen Messkonzepten verbauen wir in der Regel eine sogenannte registrierende Leistungsmessung (RLM). Für diese erhalten Sie eine monatliche Abrechnung. Zählerstände mitzuteilen, ist hierbei nicht nötig, da die Übermittlung der Lastgangdaten über Ihren zuständigen Messstellenbetreiber erfolgt.

Ihre Daten ändern?

Kein Problem!

Teilen Sie uns Ihre neue Adresse, Bankverbindung oder steuerliche Änderungen einfach online mit.

Bankverbindung ändern Adresse ändern Steuerliche Behandlung ändern

Ihre häufigsten Fragen an uns

und unsere schlauesten Antworten darauf.

Alles rund um Ihre Jahresschlussrechnung.

Die Jahresschlussrechnung für Ihre Erzeugungsanlage kommt normalerweise zwischen Januar und März auf postalischem Weg zu Ihnen.

Sie benötigen mehr Informationen rund um das Thema Energieeinspeisen? Dann schauen Sie mal auf unserer Seite für Einspeiser vorbei.

Der Abschlag wird immer dem Vorjahr angepasst. Somit versuchen wir jedes Jahr, einen genaueren Abschlag auszuzahlen.

Sie wollen mehr wissen? Weitere Informationen zu EEG, Einspeisevergütung und Co. haben wir hier für Sie zusammengestellt.

Sie erhalten ein Informationsschreiben ca. ab November. Darin erläutern wir Ihnen, wann abgelesen wird oder ob Sie die Ablesung selbst vornehmen können.

Nein, die Vergütung wird nicht mit der Rechnung des Stromlieferanten verrechnet. Auch ein mögliches Guthaben wird nicht verrechnet.

Sie wollen mehr wissen? Weitere Infos rund um das Thema Erzeugungsanlagen, EEG, Einspeisevergütung und Co. finden Sie auf unserer Seite für Einspeiser.

Nein, das ist leider nicht möglich. Die Stadtwerke Bochum Netz GmbH bietet kein Lastschriftmandat an.

Bitte überweisen Sie bis zu dem angegebenen Datum die offene Forderung. Sollten Sie die Frist übersehen, werden wir die Forderung mit den Ihnen zustehenden Abschlägen verrechnen.

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