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Infos für Einspeiser

Ob Photovoltaikanlage, Windkraftanlage oder Wasserkraftwerk: Auf dieser Seite finden Einspeiser wichtige Informationen zu Erzeugungsanlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sowie dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG), die bereits in Betrieb sind. Wir sagen Ihnen, was Sie wissen müssen!

Meldung von EEG- und KWK-Anlagen

Sie betreiben eine Anlage zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien? Dann müssen Sie dies innerhalb des ersten Monats nach Inbetriebnahme im sogenannten Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur melden. Eine Meldepflicht gilt jedoch nicht nur für Neuanlagen. Auch wenn sich an Ihrer alten Anlage zum Beispiel die installierte Leistung ändert, müssen Sie dies als Betreiber mitteilen. Eine Verpflichtung zur Meldung von Erzeugungsanlagen mit fossilen Brennstoffen wie Kohle, Öl oder Gas gibt es dagegen nicht.

Wichtig zu wissen: Senden Sie uns nach erfolgreicher Anmeldung unbedingt die schriftliche Registrierungsbestätigung der Bundesnetzagentur zu. Nur dann können wir Ihnen Ihre Einspeisevergütung zukommen lassen!

Redispatch 2.0

Gegen Netzengpässe

Durch das neue Redispatch-Regime ergeben sich neue Aufgaben für Einspeiser. Erfahren Sie mehr zu den Regelungen gegen Netzengpässe – und was Redispatch 2.0 für Sie als Anlegenbetreiber konkret bedeutet.

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Ihre häufigsten Fragen

und unsere schlauesten Antworten darauf.

Sie haben Fragen zum Einspeisevergütungsvertrag oder Ihrer Jahresschlussrechnung? Unser FAQ hilft Ihnen weiter.

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