• Einspeiser werden
    Sicher ans Netz

So werden Sie Einspeiser

Sie möchten Ihren Teil zur Energiewende beitragen und selbst Strom aus erneuerbaren Quellen erzeugen? Wir unterstützen Sie dabei! Auf dieser Seite haben wir alle wichtigen Informationen rund um den Anschluss und die Genehmigung Ihrer Erzeugungsanlage für Sie zusammengestellt. Damit bei Ihrem Weg ans Netz alles glattläuft.

Ihr Weg ans Netz

Ob Photovoltaikanlage, KWK-Anlage oder Blockheizkraftwerk: Um eine eigene Erzeugungsanlage ans öffentliche Netz anzuschließen, sind verschiedene Abläufe einzuhalten. Im Folgenden erläutern wir Ihnen die jeweiligen Vorgehensweisen. Wir unterscheiden nach der Anlagenleistung bis 10,8 kW ohne Speicher, bis 30 kW, 30 kW bis 135 kW und ab 135 kW.

Informationen zu steckerfertigen Erzeugungsanlagen (Plug-In-PV), auch Balkonkraftwerke genannt, finden Sie weiter unten auf dieser Seite.  

Jetzt beantragen

Sie kennen die Abläufe schon und möchten direkt loslegen? Hier geht es zu den Antragsformularen mit allen wichtigen Dokumenten, die Sie für die Beantragung Ihrer Erzeugungseinheit benötigen.

    bis 10,8 kW ohne Speicher bis 10,8 kW mit Speicher

10,8 kW bis 30 kW30 kW bis 135 kWab 135 kW

 

Fünf Schritte zum Ziel

Das gängige Verfahren zur Inbetriebnahme Ihrer Erzeugungsanlage besteht aus den oben gezeigten fünf Schritten. Den groben Ablauf kennen Sie also nun. Doch was passiert dabei genau und welche Voraussetzungen müssen für eine erfolgreiche Abwicklung erfüllt sein? Auf den folgenden Seiten nehmen wir Sie Schritt für Schritt mit. Denn wir wollen, dass Sie bestens vorbereitet sind und genau wissen, was auf Sie zukommt. Gemeinsam bringen wir Sie sicher ans Netz!
 

Ungeduldig?

Wie lange wir für die Bearbeitung Ihres Netzanschlussbegehrens benötigen, können Sie hier nachsehen. Die Angaben sind Richtwerte und gelten ab Eingang aller Unterlagen.

Zum Zeitplan

Kontakt

Haben Sie Fragen zum Genehmigungsstand Ihrer Erzeugungsanlage? Dann können Sie hier Kontakt zu uns aufnehmen.

Geht es um die Inbetriebsetzung Ihrer Anlage? Dann geht's hier zum richtigen Ansprechpartner.

Bei Fragen zur Einspeisevergütung können Sie uns hier kontaktieren.

Steckerfertige Photovoltaikanlagen (Plug-In PV)

Einfacher geht es kaum: Mit einer sogenannten Plug-In PV-Anlage nutzen Sie die Energie der Sonne und werden ohne großen Aufwand zum Stromerzeuger. Denn solche Photovoltaikanlagen werden direkt über eine spezielle Steckdose angeschlossen – die aufwändige feste Integration ins Netz entfällt. Folglich ist auch das Genehmigungsverfahren einfacher und Sie können Ihre Anlage anschließend sogar eigenständig in Betrieb nehmen. Klingt gut? Hier erläutern wir Ihnen, worauf Sie achten sollten.

Wie für alle Anlagen, die an das öffentliche Stromnetz der Stadtwerke Bochum Netz GmbH angeschlossen werden, sind auch für Plug-In PV-Anlagen grundsätzlich die allgemeinen Technischen Anschlussrichtlinien (TAR) sowie die Technischen Anschlussbedingungen der Stadtwerke Bochum Netz GmbH einzuhalten.

In den Technischen Anschlussrichtlinien sind für Plug-In PV-Anlagen einige spezifische Vorgaben definiert:

  • Plug-In PV-Anlagen werden über eine spezielle Energiesteckdose (z.B. nach DIN VDE V 0628-1) angeschlossen. Ein Anschluss an eine gewöhnliche Schuko-Steckdose ist nicht zulässig!
  • Der Stromkreis, an dem die Anlage angeschlossen wird, ist entsprechend abzusichern. Bei Anschluss an einen bestehenden Endstromkreis ist die vorhandene Sicherung durch eine kleinere Sicherung zu tauschen.
  • Es darf eine maximale Erzeugungsleistung von 600 VA je Anschlussnutzeranlage angeschlossen werden.
  • Der Wechselrichter (inkl. NA-Schutz) muss den Anforderungen der VDE-AR-N 4105 genügen. Entsprechende Einheitenzertifikate bzw. Herstellererklärungen müssen dem Anlagenbetreiber vorliegen und auf Verlangen des Netzbetreibers zur Verfügung gestellt werden.
  • Zur Messung ist generell ein Zweirichtungszähler erforderlich. Andernfalls ist ein Betrieb nicht zulässig. Die Verwendung von Einrichtungszählern ohne Rücklaufsperre ist nicht zulässig und verstößt gegen die Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV), Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) sowie das Steuerrecht.

Insbesondere bei Bestandsimmobilien sind die technischen Voraussetzungen häufig nicht erfüllt. Um dies zu ändern, setzen Sie sich bitte mit einem eingetragenen Elektroinstallateur in Verbindung.

Auch wenn Sie für Plug-In PV-Anlagen in der Regel keine Einspeisevergütung erhalten, müssen Sie diese beim zuständigen Netzbetreiber anmelden. Zudem ist eine Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur erforderlich.

Weiterführende Informationen und Hilfestellungen rund um steckerfertige Solaranlagen finden Sie zum Beispiel auf der Internetseite des Forums Netztechnik/Netzbetrieb (FNN).

Plug-In PV-Anlagen mit einer Leistung bis 600 VA, die ausschließlich der Eigenversorgung dienen, können Sie ganz einfach über dieses Formular anmelden. Besitzen Sie eine leistungsstärkere Anlage oder speisen Sie damit Strom in unser Netz ein, müssen Sie hingegen das reguläre Anmelde- und Genehmigungsverfahren nach VDE-AR-N 4105 und TAB 2019 durchlaufen.

Sie haben noch Fragen? Das Team der technischen Kundenberatung Strom hilft Ihnen gerne weiter ­– kontaktieren Sie uns!

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Ihre häufigsten Fragen

und unsere schlauesten Antworten darauf.

Wir beantworten Ihre Fragen rund um den Netzanschluss – von A wie Anschlussnutzererklärung über S wie Speicher bis Z wie Zertifizierung.

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